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Neue EU-Richtlinie setzt Trinkwasserstandards

(vom 28.01.2021)

Durch die überarbeitete EU-Trinkwasserrichtlinie wird allen Menschen in Europa ein sichererer Zugang zu Trinkwasser garantiert. Hierauf wies der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) in einer Meldung hin.

Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Damit wurde die geltende Richtlinie von 1998 nach über 20 Jahren und drei offiziellen „Anläufen“ der EU-Kommission überarbeitet und beschlossen. Hierauf wies der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) in einer Meldung hin. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie leiste einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorge für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser. Als besonders erfreulich hervorzuheben sind laut BDEW die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie. Hierzu gehörten unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser. Positiv sei hier die Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen erlassen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit wird der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt, so der BDEW.

Außerdem soll durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch, des Schutzes der Wasserschutzgebiete und des Schutzes der Einzugsgebiete aufgezeigt werden. Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement werden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen. Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen ist die Zusammenarbeit von Behörden.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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