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Fristverlängerung für neue Solarparks

(vom 12.05.2020)

Nach einer Meldung des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. plant die Bundesregierung, die Fristen für die Errichtung neuer Solarparks um sechs Monate zu verlängern.

Das Bundeskabinett will ein Gesetz zur Verlängerung von Fristen für ebenerdig errichtete Photovoltaik-Kraftwerke auf den Weg bringen. Hierauf wies der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. in einer Meldung hin. Hintergrund für die Lockerung der Fristen seien absehbare Corona-bedingte Verzögerungen bei der Realisierung von Solarparks, etwa infolge von Personalengpässen im Handwerk und bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht laut BSW eine Verlängerung der Realisierungs- und Pönalenfristen für neue Solarparks um sechs Monate vor, die in Photovoltaik-Auktionen vor dem 1. März 2020 Zuschläge erhalten haben. Der BSW begrüßte die Flexibilisierung der Fristen und appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung, nun endlich auch den Solardeckel und die damit verbundene „Galgenfrist“ für neue Solardächer aufzuheben. Sobald eine installierte Solarleistung von 52 Gigawatt in Deutschland erreicht wird, dürften neue Solarstromanlagen bis zu einer Spitzenleistung von 750 Kilowatt keine Förderung mehr erhalten. Nach einer Beschlussfassung des Bundeskabinetts aus dem Herbst letzten Jahres sollte der Solardeckel eigentlich längst beseitigt sein. Nach Einschätzungen von Energieexperten gefährde der Solardeckel inzwischen akut den Erfolg der Energiewende und damit die Klimaziele. Ohne Förderung werden kaum noch neue Solardächer errichtet werden, so ihre übereinstimmende Warnung. Die Förderbeschränkung dürfte infolge starker Vorzieheffekte von Investoren bereits in diesem Sommer erreicht werden. Die Geschäftserwartung in der Solarbranche war vor diesem Hintergrund zuletzt massiv eingebrochen, so der BSW.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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