• Pfad:

Höherer Umweltbonus für den Kauf von Elektroautos

(vom 05.03.2020)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderbedingungen für den sogenannten Umweltbonus verbessert. Käufer profitieren ab sofort von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride.

Ab sofort können erhöhte Fördersätze für den Kauf eines Elektroautos ausgezahlt werden. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden die Förderbedingungen im Umweltbonus mit Wirkung zum 19. Februar 2020 geändert. Bei reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wurde demnach der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt. Für sogenannte Plug-in-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gibt es laut dem BMWi ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt. Darüber hinaus wurde der Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Auch weiterhin teilen sich die Bundesregierung und die Industrie die Fördersummen, teilte das BMWi mit. Der Umweltbonus gelte rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Anträge auf den Umweltbonus könnten Käuferinnen und Käufer wie gewohnt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie soll auch das Antragsverfahren erleichtert werden: Um von den erhöhten Fördersätzen zu profitieren, sei von nun an ein einmaliger Kontakt zum BAFA ausreichend.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

zurück