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Deutschland erfüllt in 2017 EU-Sammelquote für Elektroaltgeräte

(vom 12.09.2019)

In Deutschland wurden im Jahr 2017 über 800.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Damit wurde die von der EU vorgeschriebene Sammelquote von 45 Prozent laut einer Meldung des Umweltbundesamts (UBA) knapp eingehalten.

Eine EU-weite Regelung sieht vor, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden in Deutschland 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in den Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+ 7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Dies geht aus einer Meldung des Umweltbundesamts (UBA) hervor. Demnach weisen Haushaltskleingeräte, wie Haartrockner oder Toaster, sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio, die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent auf. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten sei hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß.

Ab 2019 müssen laut UBA 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, sodass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Das UBA wies darauf hin, dass Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden können. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten könne in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und sei meist über die Homepage oder durch einen Anruf bei der Kommune in Erfahrung zu bringen. Auch im stationären Handel und Versandhandel könnten Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betreffe insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät müsse dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein.

Das UBA warnte davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z.B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese seien nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es bestehe die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.

Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind laut UBA derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, könnten sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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