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Kundeninformation

 nach § 31 Abs. 2 Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) 

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der steigenden Energiekosten und Entlastung der Bürger eine Strompreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den tarifvertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab. Im Folgenden möchten wir Sie allgemein über die Umsetzung der Strompreisbremse durch uns informieren.

Umsetzung der Preisbremse für Stromkunden 

1.Welche Kundengruppen sind entlastungsberechtigt?

2.Höhe der Entlastung

3.Rückwirkende Erstreckung der Entlastung auf die Monate Januar und/oder Februar 2023 (§ 49 StromPGB)

Netzbetrieb Strom / Gas / Wasser 

Melden Sie Störungen über unsere Hotlines

Zentral organisiert: Unser Entstörungsdienst

Welche Nummer soll ich wählen? Bei Stromausfall oder der Störung der Versorgung mit Gas und Wasser wählen Sie der jeweiligen Sparte Strom, Gas oder Wasser zugeordnete Störungshotline der ENERVIE Vernetzt. 

Störungshotline Strom
Tel. 0800-123 99 11

Störungshotline Gas
Tel. 0800-123 99 22

Störungshotline Wasser
Tel. 0800-123 99 33

Webseite:https://www.enervie-vernetzt.de