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Energieausweis auf Gültigkeit prüfen

(vom 17.12.2018)

Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, sollten auf die Gültigkeit des Energieausweises achten. Hierauf wies der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ in einer Meldung hin.

Die Energieausweispflicht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, gilt diese Pflicht schon seit Juli 2008 und für Neubauten bereits seit 2002. Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, laufen 2018 und 2019 viele der Ausweise ab. Betroffene Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, müssen sich daher einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Hierauf wies der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ in einer Meldung hin. Denn nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) seien sie verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten einen aktuellen Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Auch in der Anzeige müssten schon energetische Kennwerte angegeben werden. Andernfalls drohten Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Mit einer Modernisierung der Heizung, zum Beispiel durch den Einbau eines effizienten Brennwertkessels oder einer Wärmepumpe, können laut dem Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ die energetischen Kennwerte des Energieausweises erheblich verbessert werden. Wichtig sei, den Energieausweis nach einer Modernisierung neu ausstellen zu lassen, wenn er nicht sowieso bereits veraltet ist. Im Übrigen lohne sich eine moderne Heizung auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Sie könnten ihren Wohnkomfort steigern und langfristig die Heizkosten senken.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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