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Mini-Solaranlage nur vom Elektriker anschließen lassen

(vom 06.09.2018)

Wer mit einer tragbaren Mini-Photovoltaikanlage Strom für den Elektrogrill oder die Musikanlage erzeugen möchte, sollte den Anschluss von einem Fachmann durchführen lassen. So lautet die Empfehlung des TÜV Rheinland.

Eine tragbare Mini-Photovoltaikanlage an die Steckdose anschließen und dann auf Balkon oder Terrasse Sonnenstrom für den Elektrogrill oder die Musikanlage produzieren – dies klingt zunächst verlockend. Doch Betreiber solcher Geräte, die auch Stecker-Photovoltaik (PV) oder Plug&Play-PV genannt werden, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Hierauf wies der TÜV Rheinland in einer Meldung hin. Denn wenn das Gerät mehr Strom als benötigt produziert, werde dieser in das Stromnetz eingespeist. Dieser Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker ist bisher noch nicht normativ geregelt, so die Experten bei TÜV Rheinland. Wer trotzdem mit einem "Balkonkraftwerk" einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten wolle, sollte auf Geräte mit einer "Energiesteckvorrichtung" setzen. Diese speziellen Einspeisesteckdosen seien berührungssicher und entsprächen der aktuellen Norm für Anschluss und Betrieb von Mini-PV-Anlagen (DIN VDE 0100-551-1). Die Spezialsteckdosen sollte ein Fachmann installieren um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den sicheren Betrieb gegeben sind.

Laut TÜV Rheinland regelt die VDE-Norm lediglich den Anschluss und Betrieb der Anlagen. Für die Geräte selbst gebe es noch keine eigene Produktnorm, an die sich Hersteller halten müssten und auf die sich Verbraucher verlassen könnten. Aktuell werde an einer solchen Norm gearbeitet. Der TÜV Rheinland empfiehlt deshalb, dem Elektriker auch das Modul zu zeigen. Der Fachmann könne feststellen, ob der Wechselrichter den entsprechenden Sicherheitsstandards entspreche und so am Modul befestigt sei, dass zum Beispiel keine Materialermüdung durch Überhitzung hervorgerufen werden könne. Der TÜV Rheinland rät außerdem dazu, sich vor der Inbetriebnahme einer Balkon-PV-Anlage beim örtlichen Stromnetzbetreiber zu informieren und die Inbetriebnahme der Anlage mitzuteilen.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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