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Hamburger Wasserversorger ruft zu stärkerem Schutz des Trinkwassers auf

(vom 29.06.2018)

Der städtische Versorger „Hamburg Wasser“ fordert einen besseren Schutz des Trinkwassers vor sogenannten Mikroverunreinigungen, um steigende Kosten bei der Wasseraufbereitung zu vermeiden.

Der städtische Versorger „Hamburg Wasser“ hat kürzlich in einer eigenen Meldung zu einem besseren Schutz des Trinkwassers aufgerufen. Grund seien sogenannte Mikroverunreinigungen: Düngemittel, Pestizide und Medikamentenrückstände sowie Spuren aus der Industrie wie Mikroplastik und Süßstoffe könnten langfristig die Grundwasserqualität beeinträchtigen. Zwar sei das Grundwasser in Hamburg sehr gut geschützt. Dennoch müsste alles darangesetzt werden, Einträge von Spurenstoffen zu verhindern, damit sich diese nicht irgendwann im Grundwasser anreichern. Gelinge das nicht, werde sich die Qualität des Grundwassers verschlechtern. Steigende Kosten bei der Wasseraufbereitung wären nur eine der negativen Folgen. Laut einem Gutachten des Branchenverbands „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW) drohten allein für das Beseitigen zu hoher Nitratkonzentrationen in einigen Regionen Deutschlands Preissteigerungen von mehr als 60 Prozent.

„Hamburg Wasser“ forderte deshalb ein gesellschaftliches Umdenken beim Kampf gegen Spurenstoffe. Wasserwerke und Kläranlagen seien kein „Reparaturbetrieb für gesellschaftliches und wirtschaftliches Fehlverhalten“. Damit Spurenstoffe sich nicht zu einem ernsthaften Problem entwickelten, müssten strengere Gesetze zum Schutz des Wassers eingeführt werden. Gleichsam müssten die Verursacher stärker in die Pflicht genommen werden. Notwendig seien daher strengere Regeln für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und mehr Fördermittel für die Erforschung biologisch abbaubarer Arzneistoffe. Vor allem sei aber ein Verbot von Stoffen wünschenswert, die nicht biologisch abbaubar sind und keinen gesellschaftlichen Nutzen haben. Zu Letzteren gehörten beispielsweise Mikroplastikpartikel, die unter anderem in Kosmetikprodukten als Füll- oder Schleifmittel eingesetzt werden. Diese Partikel könnten von Kläranlagen nicht vollständig zurückgehalten werden und gelangten über die Kläranlagenabläufe in die Gewässer. In Schweden werde der Verkauf von Kosmetika, die Mikroplastik enthalten, deshalb zum 1. Juli 2018 verboten.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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