• Pfad:

DUH: Illegaler Verkauf von Elektrogeräten über Online-Plattformen

(vom 25.01.2018)

Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) registrieren viele Händler ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba nicht nach gesetzlichen Vorschriften und umgehen damit die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten.

Der Online-Handel floriert und mit ihm der illegale Verkauf von Elektrogeräten über entsprechende Plattformen wie Amazon, Ebay und Alibaba. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Recherche der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Insgesamt hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation über 100 Elektro- und Elektronikgeräte unterschiedlicher Verkäufer ausfindig gemacht, bei denen die Produkthersteller ihre Geräte nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR angemeldet haben. Die Händler umgingen durch eine fehlende Registrierung die Zahlung von Entsorgungskosten und entzögen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte. Für Händler und Kunden, die sich an die gesetzlichen Vorschriften hielten, fielen dagegen zusätzliche Kosten an. Bei nicht registrierten Elektrogeräten könnten Verbraucher im Schadensfall zudem keinen Regress fordern, so die DUH.

"Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten“, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Selbstverständlich müssten auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehöre in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Verkaufsplattformen müssten die illegalen Angebotspraktiken von vornherein unterbinden und nicht erst handeln, wenn sie einen Hinweis erhielten.

Die DUH forderte daher Online-Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon oder Alibaba auf, bei jedem Elektro- oder Elektronikgerät, das von einem gewerblichen Händler verkauft wird, die EAR-Registrierungsnummer des Produkt-Herstellers abzufragen. Diese Nummer müsse auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden. So werde eine Hürde für illegale Angebote geschaffen, und Außenstehende hätten die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Registrierung vorliege.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

zurück