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Immobilienmakler sind zur Angabe von Energieausweisdaten in der Werbung verpflichtet

(vom 23.10.2017)

Auch Makler müssen in Werbeanzeigen über den Energieverbrauch von Immobilien aufklären – so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in gleich drei Gerichtsverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in gleich drei Gerichtsverfahren (Az. I ZR 4/17, I ZR 229/16, I ZR 232/16) klargestellt, dass Immobilienmakler Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in der Werbung nicht länger verweigern dürfen. Zuvor hatten mehrere Makler Revision gegen die bereits oberlandesgerichtlich erlassenen Urteile eingelegt. Hierauf wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Meldung hin.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass in kommerziellen Anzeigen Angaben zur energetischen Qualität der Immobilie aus dem vorliegenden Energieausweis gemacht werden müssen. Letzterer wurde im Jahr 2014 eingeführt, um Käufer und Mieter über den Energieverbrauch und anfallende Folgekosten zu informieren, die Nachfrage nach energetisch saniertem Wohnraum zu steigern und damit sowohl zur Kosteneinsparungen in Verbraucherhaushalten als auch zum Klimaschutz beizutragen. Umstritten war laut DUH bislang die Frage, ob diese Informationspflicht auch für Immobilienmakler gilt.

Aus Sicht der DUH sind die Daten aus dem Energieausweis „wesentliche Informationen“, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbiete es, vom Gesetzgeber als wesentlich eingestufte Informationen in der Werbung zurückzuhalten. Mit seinem Urteil folgte der BGH nun der Auffassung der DUH und der Oberlandesgerichte Hamm, München, Bamberg, Köln und Oldenburg. Es verurteilte die betroffenen Makler, es künftig zu unterlassen, nicht alle erforderlichen Angaben aus Energieausweisen in Anzeigen anzugeben, soweit ein Ausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung vorliegt. Verbrauchern sei es damit möglich, bereits bei der Durchsicht von Zeitungsanzeigen oder dem Webauftritt eines Maklers den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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