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BDEW kritisiert geplante Überarbeitung der EU-Trinkwasserrichtlinie

(vom 05.12.2016)

Angesichts der aktuellen Diskussion über die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie hat sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) für eine Beibehaltung von Grenzwerten ausgesprochen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat in der aktuellen Diskussion über die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie Stellung bezogen. Demnach sollten die bewährten Grundprinzipien der Trinkwasserrichtlinie – das „Verursacher-/Vorsorgeprinzip“ sowie das „Grenzwert“-System – bei der Überarbeitung aufrechterhalten werden. Den Vorschlag, von diesem für den Verbraucher sicheren Konzept abzuweichen und die unverbindlichen Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO zu übernehmen, lehnte der BDEW ab. Die Festlegung von unverbindlichen Werten im Trinkwasser würde in letzter Konsequenz nicht nur den Gesundheits- und Trinkwasserschutz, sondern auch den Gewässerschutz in der Europäischen Union schwächen. Allein für die Parameter Pestizide und Nitrat hätten unverbindliche Leitwerte eine Aufweichung des Verbraucherschutzniveaus und eine Absenkung im Gewässerschutz unmittelbar zur Folge. So wurden die Grenzwerte der Trinkwasserrichtlinie u.a. in die EU-Pestizid- Zulassungsrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Nitratrichtlinie übernommen.

Laut BDEW gelten Trinkwassergrenzwerte auch als Grundlage für die Anforderungen an Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser. Sollten für die Parameter, die für Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser relevant seien, unverbindliche Zielvorgaben festgelegt werden, wäre auch der Gesundheitsschutz in den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden für den Verbraucher nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Aus Sicht des BDEW sollten bei der Wasserver- und der Abwasserentsorgung der Subsidiaritätsgrundsatz und der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung beibehalten werden. Der BDEW lehnte daher die von den Gutachtern vorgeschlagenen Ausweitungen der Regelungskompetenzen für die Organisation der Wasserversorgung in der Trinkwasserrichtlinie ab. Diese sollten wie bisher von den Mitgliedstaaten geregelt werden. Die dafür bisher geltenden nationalen Entscheidungs- und Handlungsspielräume sollten beibehalten werden, so der BDEW.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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