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Solarverband kritisiert EEG-Novelle 2017

(vom 25.07.2016)

Die kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) ist nach Ansicht des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine verpasste Chance der Bundesregierung, die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben und die Klimaschutzbeschlüsse von Paris umzusetzen.

Nach Verabschiedung der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) hat sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisch zu Wort gemeldet. Seiner Auffassung nach ist dieses Gesetz nicht „der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte. Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüssen von Paris zurück.“ Letztere wurden erst Anfang Juli vom Bundeskabinett ratifiziert.

Die Novelle sieht vor, dass künftig bei allen neuen großen Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt eine Förderung erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung gewährt wird. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowatt – sowohl auf Gebäuden als auch ebenerdig errichtet – sollen dagegen weiterhin per Einspeisevergütung und Marktprämie gefördert werden. Aus Sicht des BSW-Solar ist es gut, dass der überwiegende Teil der Gebäude-Photovoltaik von dem Systemwechsel hin zu Ausschreibungen verschont bleibe. Für viele Eigenheimbesitzer und Unternehmer lohne sich damit weiterhin die Errichtung einer Solarstromanlage auf dem Hausdach oder Firmengelände. Dass ökologisch denkenden Unternehmen mit größeren Dächern eine Unterstützung versagt werde, bleibe aber unverständlich, so der BSW-Solar.

Der Bundesverband begrüßte die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung in die EEG-Novelle, mit der solare Mieterstrommodelle anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden sollen. Dadurch werde es künftig deutlich einfacher, Haushalte in Mietshäusern mit günstigem Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen.

Kritisch sei dagegen die weitere finanzielle Belastung gewerblicher solarer Selbstversorger mit der anteiligen EEG-Umlage zu betrachten. Laut BSW-Solar ist es ein Irrweg, den für den Eigenbedarf erzeugten Solarstrom mit Abgaben künstlich zu verteuern. Dadurch entstünden Fehlanreize, Investitionen in Flexibilität und damit den erzeugungskonformen Verbrauch würden künstlich erschwert. Eigentlich selbsttragende Geschäftsmodelle funktionierten nicht mehr und die Betreiber speisten ihren Strom wieder gegen EEG-Vergütungen verstärkt ins öffentliche Netz ein. Die Photovoltaik hänge damit länger am Fördertropf, als nötig und möglich. Gleichzeitig würden viele hundert Unternehmen, die große Mengen klimaschädlichen Strom aus alten Kraftwerken verbrauchten, eine deutlich geringere EEG-Umlage zahlen. Das Verursacherprinzip steht damit weiter Kopf, so der Verband.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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