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Einspeisevergütung für Solarstrom bleibt ungekürzt

(vom 22.07.2016)

Nach Angaben der Bundesnetzagentur bleibt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, die von Juli bis September 2016 in Betrieb genommen werden, unverändert.

Wie die Bundesnetzagentur kürzlich mitteilte, werden die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt. Grund: Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liege mit etwa 1.366 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Seit dem 1. Oktober 2015 seien die Fördersätze auf unverändertem Niveau.

Laut Bundesnetzagentur müssen die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür sei der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewege sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, sei eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärke sich, wenn der Zubau den Korridor überschreite. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führe dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinke, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibe oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteige.

Die Zubauzahlen setzen sich der Bundesnetzagentur zufolge aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister zusammen. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze seien die in den Monaten Juni 2015 bis Mai 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin seien alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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