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Neue Pauschalwerte für die Beurteilung der Effizienz alter Heizungsanlagen

(vom 18.05.2016)

Mithilfe neuer Pauschalwerte kann die Effizienz alter Wärmeerzeuger mit einer Genauigkeit von 70 Prozent bestimmt werden, meldete kürzlich die EnergieAgentur.NRW.

Bei energetischen Gebäudesanierungen stellt sich in vielen Fällen die Gretchen-Frage, wie effizient die alte Heizungsanlage wirklich arbeitet. Bislang gab es dazu nur unzuverlässige Daten und eine Messung ist oft zu aufwändig. Mit dem Gutachten „Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen“ vom Lehrstuhl für Energiemanagement in der Immobilienwirtschaft des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum könnten nun neue, praxisgerechte Pauschalwerte in die Wärmelieferverordnung eingeführt werden, die bei der Bestimmung der Effizienz alter Wärmeerzeuger eine Genauigkeit von 70 Prozent erreichen. Hierauf wies die EnergieAgentur.NRW in einer Meldung hin.

Demnach falle es den Energiedienstleistern nach den bestehenden Bestimmungen des Mietrechts (§ 556c) bislang schwer, ein Contracting-Angebot für die Modernisierung von Heizungsanlagen in Mietwohnungen abzugeben. Grund: Bisher müssten sie dazu die Leistungsdaten der Neuanlage mit Daten der Altanlagen vergleichen, die sie aus Tabellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erhielten. Die Tabellenwerte erlaubten allerdings nur bei vier bis 33 Prozent der Altanlagen verlässliche Aussagen über die Effizienz.

Mit fünf zentralen Kennzahlen zur Anlage ist es der EZB-Studie zufolge nunmehr möglich, den Jahresnutzungsgrad und damit das Effizienzpotenzial von bestehenden Heizungsanlagen zu ermitteln. Mit diesen Pauschalwerten sei ein wichtiger Schritt getan, um die Sanierung von Heizungsanlagen zu erleichtern und im Wege des Contractings eine Professionalisierung im Heizungskeller stattfinden zu lassen, so die EnergieAgentur.NRW.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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