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Solarstromvergütung wird nicht gekürzt

(vom 22.01.2016)

Wie die Bundesnetzagentur kürzlich mitteilte, werden die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 nicht gekürzt.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird erneut nicht abgesenkt. Dies gab die Bundesnetzagentur zum Jahreswechsel bekannt. Die Bundesnetzagentur begründete dies mit dem niedrigen Zubau bei neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Demnach lagen die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate mit etwa 1.419 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Hintergrund: Laut Bundesnetzagentur müssen die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür sei der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewege er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, sei eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärke sich, wenn der Zubau den Korridor überschreite. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führe dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinke, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibe oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt sogar ansteige.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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