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EU will den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt reduzieren

(vom 01.04.2019)

Die EU-Kommission will mit ihrer kürzlich vorgelegten Arzneimittelstrategie den Eintrag von Medikamentenrückständen in den Umwelt- und Wasserkreislauf reduzieren. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht auch die Hersteller in der Pflicht.

Die EU-Kommission hat kürzlich mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt zu senken: Sensibilisierung der Bevölkerung, Reduzierung des unnötigen Einsatzes von Arzneimitteln, Entwicklung von „grüneren“ Arzneimitteln, Verbesserung der Umweltrisikobewertung, Reduzierung des Abfalls und Verbesserung bei der Entsorgung von Arzneimitteln sowie Schließen von Wissenslücken. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Arzneimittelstrategie der EU, sieht aber auch die Hersteller in der Verantwortung. Dies geht aus einer Meldung des VKU hervor.

Dass dringend Handlungsbedarf besteht, zeigten laut VKU Messprogramme der Bundesländer: So wurden in Deutschland bisher mehr als 150 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Bächen oder Seen nachgewiesen. Mit Zunahme dieser Stoffe im Umwelt- und Wasserkreislauf werde es für Wasserversorger schwieriger und teurer, auch künftig Trinkwasser liefern zu können, das nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ohne negative Auswirkungen auf die Gesundheit bedenkenlos ein Leben lang getrunken werden kann. Für den VKU, dessen Mitglieder rund 87 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser beliefere, sei es deshalb wichtig, auf eine konsequente Vermeidung und Reduktion von Spurenstoffen wie Arzneimitteln zu setzen.

Hierzu muss dem VKU zufolge das Problem an der Wurzel angegangen werden, also beim Verursacher der Einträge. Alles, was dort vermindert werden könne, müsse später nicht mehr aufwendig herausgefiltert werden. Dies erfordere einen verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln und eine möglichst weitgehende Reduzierung. Beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel sollten die Auswirkungen der Wirkstoffe auf Umwelt und Gewässer stärker berücksichtigt werden. Auch die Vorgaben, welche Packungsgröße Arzneimittel haben, müssten angepasst werden.

Nachgeschaltete Maßnahmen, beispielsweise an Kläranlagen, können laut VKU Einträge von Arzneimitteln in Umwelt und Gewässern nur verringern, aber nicht ganz vermeiden. Umso wichtiger sei es, dass die EU-Arzneimittelstrategie nicht dazu führe, dass letztendlich nur Maßnahmen an Kläranlagen und bei Wasserwerken verbindlich werden. Nicht alle Stoffe könnten mit der derzeitigen Aufbereitungstechnik wieder aus dem Wasser entfernt werden. Sogenannte End-of-Pipe-Maßnahmen dürften kein Freifahrtschein für mehr Einträge in die Umwelt werden. Umwelt- und Gewässerschutz seien nicht allein Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorger. Wesentlicher Bestandteil einer EU-Arzneimittelstrategie muss deshalb die Herstellerverantwortung sein, insbesondere für neu auf den Markt kommende Stoffe, so der VKU.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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