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EU beschließt neue Regeln für mehr Effizienz und Langlebigkeit von Haushaltsgeräten

(vom 20.02.2019)

Nach einer Meldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission kürzlich auf strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühlschränken und Halogenlampen geeinigt.

Ende Januar 2019 haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Für zehn Produktgruppen, unter anderem für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke und Halogenlampen gelten in Zukunft strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz. Außerdem werden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Dies geht aus einer Meldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hervor. Demnach sollen insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlgeräten die Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit steigen. Dies solle auch für TV-Geräte gelten. Ersatzteile müssten verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Davon profitierten die Privathaushalte, Reparaturbetriebe und Recycler. Hersteller und Importeure müssten die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten.

Zudem soll es laut BMU künftig erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Produktgruppen geben. Besonders viel Energie ließe sich bei der Beleuchtung sparen. Hier sollen die neuen Anforderungen dazu führen, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden. Weitere Einsparungen seien durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese sollen teilweise schon vor 2021 in Kraft treten, so das BMU.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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